Integrity & Compliance in der TESVOLT AG

Bei der TESVOLT AG bilden Integrität und Compliance das Fundament unserer Geschäftstätigkeit. Wir sind davon überzeugt, dass langfristiger Erfolg und nachhaltiges Wachstum untrennbar mit verantwortungsvollem Handeln und der strikten Einhaltung ethischer Grundsätze sowie aller relevanten Gesetze verbunden sind. Diese Unterseite bietet Ihnen einen transparenten Einblick in unsere Verpflichtungen und die Mechanismen, die sicherstellen, dass wir unseren hohen Ansprüchen gerecht werden. Integrität und Compliance sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Corporate Governance und unseres Engagements für Transparenz.

Unser Code of Conduct der TESVOLT AG: Unser Versprechen an Integrität

Unser TESVOLT AG Code of Conduct ist der verbindliche Leitfaden für alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er definiert die ethischen Standards und rechtlichen Grundsätze, die unser tägliches Handeln prägen. Von der fairen Behandlung von Kolleginnen und Kollegen bis zum verantwortungsvollen Umgang mit unseren Geschäftspartnern – dieser Kodex ist unser Versprechen an Sie, dass TESVOLT AG stets nach höchsten Maßstäben an Ehrlichkeit, Respekt und Rechtmäßigkeit agiert.

Mit der Veröffentlichung dieses Kodex unterstreichen wir unser Bekenntnis zu einer starken Unternehmenskultur und leisten einen Beitrag zur Einhaltung unserer gesetzlichen Organisationspflichten gemäß dem Aktiengesetz und dem GmbH-Gesetz.

Erfahren Sie mehr über unsere Werte und Prinzipien:

Unser Lieferantenkodex (SCoC): Partnerschaft für nachhaltige Lieferketten

Als führendes Unternehmen im Bereich Energiespeicher ist es für uns selbstverständlich, dass unser Engagement für Nachhaltigkeit und Ethik über unsere eigenen Unternehmensgrenzen hinausgeht. Unser TESVOLT AG Lieferantenkodex (Supplier Code of Conduct – SCoC) legt die sozialen, ökologischen und ethischen Standards fest, die wir von allen unseren Zulieferern und Geschäftspartnern in unserer gesamten Lieferkette erwarten.

Dieser Kodex ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten. Wir sind fest davon überzeugt, dass eine transparente und verantwortungsvolle Lieferkette der Schlüssel zu nachhaltigem Erfolg für alle Beteiligten ist. Wir arbeiten eng mit unseren Partnern zusammen, um diese Standards gemeinsam zu leben und stetig zu verbessern.

Unsere Erwartungen an eine verantwortungsvolle Zusammenarbeit:

Unsere Beschwerdestelle: Ihre Stimme für Fairness und Compliance

Transparenz und das frühzeitige Erkennen von potenziellen Missständen sind entscheidend für unsere Integrität. Unsere Beschwerdestelle bietet Ihnen eine sichere und vertrauliche Möglichkeit, Bedenken zu äußern oder potenzielle Verstöße gegen Gesetze, unsere Richtlinien oder ethische Grundsätze zu melden. Dies gilt sowohl für interne Vorgänge als auch für unsere Lieferketten.

Zur Gewährleistung höchster Vertraulichkeit und Unabhängigkeit haben wir eine externe Ombudsperson als zentrale Anlaufstelle für alle Meldungen bestellt. Diese Person nimmt Ihre Meldung entgegen, prüft sie sorgfältig und leitet sie im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben an uns weiter, wobei Ihre Identität auf Wunsch geschützt bleibt.

Dieses System ist eingerichtet, um den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in Deutschland sowie den spezifischen Mechanismen der Europäischen Batterieverordnung (EU 2023/1542) nachzukommen, die einen Beschwerdemechanismus für alle Akteure in der Batterielieferkette vorschreibt. Jede Meldung wird ernst genommen und sorgfältig geprüft, um unsere Compliance kontinuierlich zu gewährleisten und zu verbessern.

So können Sie eine Meldung machen – alle Wege führen zu unserer externen Ombudsperson:

  • Per E-Mail an die Ombudsperson:
  • Telefonisch bei der Ombudsperson: +49 30 403 633 760
  • Fax der Ombudsperson: +49 30 403 633 769
  • Per Post oder persönlich an die Ombudsperson: Kanzlei HIRT, Rechtsanwalt Johannes Hirt, Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin

Wichtige Hinweise:

  • Ihre Identität wird streng vertraulich behandelt. Auf Wunsch können Sie eine Meldung auch anonym abgeben. Die Ombudsperson ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • Für ehrliche und gutgläubige Meldungen entstehen Ihnen keinerlei Nachteile.