Name des Programms:
EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher
Art der Förderung:
Einmaliger Invesitionszuschuss
Förderziel/-zweck:
Förderung für die Neuerrichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen und damit in Zusammenhang gleichzeitig errichtete neue Stromspeicher.
Wer wird gefördert:
Jede natürliche Person.
Förderkonditionen, Förderhöhe:
- Budget 300 Mio. Euro
- bei PV-Anlagen wird jedes einzelne kWp, bei Stromspeicher wird jede einzelne kWh, mit einem bestimmten Fördersatz (€/kWp bzw. €/kWh) unterstützt
- Förderantrag nur möglich, wenn mit der Errichtung der Anlage noch nicht begonnen wurde
- Antragstellung erfolgt per Ticketziehung in verschiedenen Fördercalls (siehe Leitfaden oder Erklärvideo)
- 4 Einreichtermine
- PV- Anlagen bis 1 MWp werden gefördert
- die Förderfähigkeit eines Speichers ist an den Antrag für die Photovoltaikanlage gebunden
- innovative PV-Anlagen erhalten einen Bonus
- Förderungen nach bundes-, landes- und gemeinderechtlichen Bestimmungen können kombiniert werden
Laufzeit des Programms:
Aktuelle Fördercalls beziehen sich auf 2022. Für das Jahr 2023 sind weitere Fördercalls für Photovoltaik und Stromspeicher in Vorbereitung.