Aktuelle Speicherförderungen
Österreich

Speicherförderungen in Österreich

Name des Programms:

Stromspeicher- Anlagen 2023

Art der Förderung:

Einmaliger Investitionszuschuss

Förderziel/-zweck:

Gefördert werden Installationen neuer Speicher oder Erweiterungen von Speichern von bestehenden Anlagen in Kombination mit erneuerbaren Energien

Wer wird gefördert:

Natürliche und juristische Personen , d.h. Privatpersonen und auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Schulen, etc.

Förderkonditionen, Förderhöhe:

  • Budget 15 Mio. Euro
  • die Förderpauschale beträgt 200 Euro pro Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität, eine Kombination mit Landes- sowie Gemeindeförderungen ist möglich
  • Förderantrag nur möglich, wenn die Bestellung der Stromspeicheranlage noch nicht erfolgt ist
  • die Systeme müssen im vollen Umfang von einer Fachfirma installiert werden
  • die Mindestgröße des Speichers muss 4 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität, sowie 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kW betragen
  • maximale Größe ist unbegrenzt, es werden maximal 50 kWh nutzbare Speicherkapazität gefördert
  • die errichtete Stromspeicheranlage muss mindestens zehn Jahre in ordnungs- und bestimmungsgemäßem Betrieb bleiben
  • pro Standort wird ein Stromspeicher gefördert
  • Antragstellung ab sofort möglich, vorab ist eine Registrierung auf der Seite des Klima- und Energiefonds erforderlich
  • die Installation und Abrechnung der Stromspeicheranlage muss innerhalb von 24 Monaten nach Registrierung erfolgen

Laufzeit des Programms:

Solange Budgetmittel zur Verfügung stehen, bleibt die Förderaktion geöffnet.

Name des Programms:

EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher

Art der Förderung:

Einmaliger Invesitionszuschuss

Förderziel/-zweck:

Förderung für die Neuerrichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen und damit in Zusammenhang gleichzeitig errichtete neue Stromspeicher.

Wer wird gefördert:

Jede natürliche Person.

Förderkonditionen, Förderhöhe:

  • Budget 300 Mio. Euro
  • bei PV-Anlagen wird jedes einzelne kWp, bei Stromspeicher wird jede einzelne kWh, mit einem bestimmten Fördersatz (€/kWp bzw. €/kWh) unterstützt
  • Förderantrag nur möglich, wenn mit der Errichtung der Anlage noch nicht begonnen wurde
  • Antragstellung erfolgt per Ticketziehung in verschiedenen Fördercalls (siehe Leitfaden oder Erklärvideo)
  • 4 Einreichtermine
  • PV- Anlagen bis 1 MWp werden gefördert
  • die Förderfähigkeit eines Speichers ist an den Antrag für die Photovoltaikanlage gebunden
  • innovative PV-Anlagen erhalten einen Bonus
  • Förderungen nach bundes-, landes- und gemeinderechtlichen Bestimmungen können kombiniert werden

Laufzeit des Programms:

Aktuelle Fördercalls beziehen sich auf 2022. Für das Jahr 2023 sind weitere Fördercalls für Photovoltaik und Stromspeicher in Vorbereitung.

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