Aktuelle Speicherförderungen
Hessen

Speicherförderungen in Hessen

Die Nachfrage nach nachhaltigen Energielösungen für die Industrie und Handwerk steigt in Hessen stetig. Besonders die Kombination aus Photovoltaikanlage und Batteriespeicher ist für Unternehmen attraktiv, um Stromkosten zu senken und die Eigenversorgung zu erhöhen. Mit gezielten Förderprogrammen unterstützt das Land Hessen Investitionen in moderne Speichertechnologien.

TESVOLT begleitet Unternehmen und Gewerbetreibende ganzheitlich: Von der Auswahl des passenden Speichersystems über die technische Auslegung bis hin zur Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung durch Datenblätter und Zertifikate. Nutzen Sie unser Know-how und unser Netzwerk an zertifizierten Partnern, um Ihre Speicherlösung in Hessen effizient und förderfähig umzusetzen

Name des Programms:

Innovationsförderung – Investitionsförderprogramm zur Reduzierung von CO2-Emissionen in Unternehmen (PIUS-INVEST)

Förderziel/-zweck:

Wenn Sie investive Vorhaben planen, um CO2-Emissionen über das vorgeschriebene Maß hinaus zu mindern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Höhe von bis zu EUR 500.000 erhalten.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie als kleines oder mittleres gewerbliches Unternehmen, wenn Sie hocheffiziente Lösungen zur Reduzierung von CO2-Emissionen einführen, die mehr als gesetzlich vorgegebene Mindeststandards erfüllen.

Sie erhalten die Förderung für:

  • Vorhaben zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz,
  • Speicherung von Energie sowie Produktion, Verteilung und Nutzung erneuerbarer Energien,
  • Einsparung von Wertstoffen, Etablierung von Wertstoffkreisläufen und der Einsatz von fortgeschrittenen Fertigungstechniken.

Förderkonditionen, Förderhöhe:

  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 30 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 500.000. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 30.000 EUR betragen.
  • Die gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards müssen übertroffen werden. Im Fall des Nichtvorhandenseins gesetzlich vorgegebener Mindeststandards muss das Vorhaben dem Stand der Technik entsprechen oder darüber hinausgehen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Projektes muss sichergestellt sein.
  • Das Vorhaben muss im Land Hessen durchgeführt werden.
  • Die Mindestnutzungsdauer der geförderten Anlagen beträgt fünf Jahre nach der Abschlusszahlung an die/den Begünstigte/n.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel.

Laufzeit des Programms, Budget:

Aktuell

Besonderheiten/Sonstiges/Anmerkungen:

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Kontakt:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
foerderberatunghessen@wibank.de

Weitere Informationen

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Förderprogramme für Gewerbespeicher in Hessen – Ihre Chance für nachhaltige Energie