Aktuelle Speicherförderungen
Berlin

Speicherförderungen in Berlin

Name des Programms:

SolarPLUS

Ziel der Förderung:

Mit dem Masterplan Solarcity 2 soll der Solarausbau in Berlin vorangebracht werden. Ziel ist es, so schnell wie möglich einen Anteil von mindestens 25 % Solarstrom an der Bruttostromerzeugung in Berlin zu erreichen.

Art der Förderung:

Die Zuwendung wird als Projektförderung gewährt. Sie umfasst Anteilsfinanzierung, Festbetragsfinanzierung und Vollfinanzierung je nach Modul (für Details siehe Förderrichtinien). Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Was wird gefördert?

Es werden Projekte gefördert, die mindestens einem der folgenden Module zuzuordnen sind. Dabei können Förderungen aus mehreren Modulen kombiniert werden.

Modul A Gutachten– Studien – Konzepte - Beratung
    • A 1 Dachgutachten
    • A 2 Machbarkeitsstudien
    • A 3 Zähler- und Messkonzepte
    • A 4 Steuerberatungen
Modul B Hauselektrik
    • B 1 Messplätze
    • B 2 Zusammenlegung von Hausanschlüssen
Modul C Stromspeicher
    • C 1 Kauf
    • C 2 Pacht/Leasing
Modul D Sonderanlagen-Boni
    • D 1 Denkmalgerechte PV
    • D 2 Fassaden-PV
    • D 3 Gründach-PV

Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Eigentümer:innen oder sonstige Verfügungsberechtigte selbstgenutzter oder vermieteter Gebäude sind wie z. B.

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
  • Hausverwaltungen, die durch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) von selbstgenutzten oder vermieteten Gebäuden bevollmächtigt sind
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Gewerbeeinheiten
  • Wohnungsbaugenossenschaften sowie -gesellschaften von Mietwohnungen
  • Vereine, Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen etwas für Wohn-, Alten und Pflegeheime
  • Unternehmen der Immobilienwirtschaft
  • Energiedienstleistungsunternehmen und Energieversorger, die Dächer zum Zweck der Errichtung einer Photovoltaikanlage pachten (Ein Nachweis dafür, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer zugestimmt hat, ist einzureichen.)
  • Anstalten öffentlichen Rechts

Förderhöhe:

Das im Haushalt vorgesehene Budget für „SolarPLUS“ liegt bei jeweils zehn Millionen Euro für die Jahre 2026 und 2027.

Förderkonditionen:

  • Es werden ausschließlich Projekte gefördert, die in Berlin durchgeführt werden. Die Gebäude müssen ihren Standort in Berlin haben.
  • Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass mit der zu fördernden Maßnahme noch nicht begonnen wurde, bevor die IBB Business Team (IBT) bestätigt hat, dass der Antrag eingegangen ist und mit dem Vorhaben auf eigenes Risiko begonnen werden darf (Eingangsbestätigung).
  • Bewilligte Maßnahmen müssen innerhalb eines Jahres ab Datum des Zuwendungsbescheides der IBT begonnen werden.
  • Die mit Zuwendungsmitteln angeschafften Investitionsgüter (z. B. Zählerschränke, Stromspeicher) müssen mindestens drei Jahre ab Abschluss der Maßnahme zweckentsprechend verwendet werden. Wird die Nutzungsdauer unterschritten, ist dies der IBB Business Team GmbH anzuzeigen. Die Zuwendung wird zurückgefordert und ist zu verzinsen, wenn die Nutzungsdauer unterschritten wird.
  • Eine Förderung von förderfähigen Kosten, die bereits aus anderen Förderprogrammen, z. B. Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert wurden oder werden, ist ausgeschlossen

Laufzeit des Programms:

Das überarbeitete Programm wird voraussichtlich ab dem 8. Januar 2026 wieder für neue Anträge geöffnet.

Name des Programms:

BENE 2: Förderperiode 2021–2027

Ziel der Förderung:

Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) 2 verfolgt das Ziel, zu einem grüneren, CO2-armen Europa durch die Förderung von sauberen Energien und einer fairen Energiewende, von grünen und blauen Investitionen und der Anpassung an den Klimawandel beizutragen. Die Vorhaben werden mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie des Landes Berlin gefördert.

Art der Förderung:

Projektbezogene Zuwendungen und nicht rückzahlbare Zuschüsse

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm konzentriert sich auf die folgenden sechs Förderschwerpunkte:

1: Energieeffizienz
Zur Steigerung der Energieeffizienz im Land Berlin werden Vorhaben gefördert, die zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen.

2: Umwelt- und Energiemanagementsysteme
Durch die Förderung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen sollen Umweltbelastungen gemindert und ein Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz geleistet werden

3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme
Das Land Berlin fördert Vorhaben rund um intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme im Einzelnen oder im Quartier.

4: Anpassung an den Klimawandel
Um sich an den Klimawandel anzupassen, unterstützt das Land Berlin Vorhaben, die zur Sicherung und Schaffung von klimatischen Entlastungsräumen beitragen oder den Ausbau der Stadt als „Schwammstadt“ voranbringen.

5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung
Das Land Berlin unterstützt Vorhaben zum Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld sowie zur Verringerung der Umweltverschmutzung.

6: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität
Durch die Attraktivitätssteigerung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) und die Förderung umweltfreundlicher Antriebssysteme soll eine nachhaltige städtische Mobilität in Berlin vorangebracht werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Hauptverwaltung, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen;
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts;
  • gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen;
  • öffentliche und private Unternehmen sowie Unternehmenskooperationen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin.

Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Ausnahme solcher Personen, die selbständig ein Gewerbe oder ein Handwerk ausüben.

Förderkonditionen:

  • Gefördert werden Vorhaben im Land Berlin.
  • Eine Förderung wird nur für Vorhaben gewährt, die ohne eine Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang oder mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden würden.
  • Jedes potenzielle Vorhaben muss für die Auswahl folgende anwendbare Fördervoraussetzungen erfüllen:
    • Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Begünstigten
    • gesicherte Gesamtfinanzierung
    • Übereinstimmung des Projekts mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung
    • fachpolitische Zweckmäßigkeit des Projektes
  • Förderanträge sind vor Projektbeginn einzureichen

Laufzeit des Programms:

Diese Förderrichtlinie gilt ab dem Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin und läuft bis zum 30.06.2027 – inklusive sechs Monate Puffer für noch nicht entschiedene Anträge.

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