Aktuelle Speicherförderungen
Berlin

Speicherförderungen in Berlin

Name des Programms:

SolarPLUS – die Photovoltaik-Förderung für die Berliner Solarwende

Art der Förderung:

Anteilsfinanzierung (Kauf Stromspeicher, sofern es sich bei den Antragsteller:innen nicht um Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern handelt)

Festbetragsfinanzierung (Kauf Stromspeicher, sofern es sich bei den Antragsteller:innen um Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern handelt)

Förderziel/-zweck:

Die Dächer von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Berlin sollen genutzt werden, um Photovoltaik (PV) zu installieren. Insbesondere sollen Dächer von Mehrfamilienhäusern verstärkt für PV-Mieterstromprojekte genutzt werden. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen neben den positiven Klimaschutzeffekten einen zusätzlichen Anreiz erhalten, neue Photovoltaikanlagen zu bauen. Eine finanzielle Unterstützung in Form dieser Förderung soll unabhängig von der Pflicht nach dem Solargesetz Berlin3 gewährt werden. Das Land Berlin hat erkannt, dass für den erfolgreichen Ausbau von PV unterschiedliche Förderungen zur Verfügung gestellt werden sollten, die unterschiedliche Anwendungsfälle von Solarprojekten adressieren.

Es werden Projekte gefördert, die mindestens einem der folgenden Module zuzuordnen sind. Dabei können Förderungen aus mehreren Modulen kombiniert werden.

Modul A Gutachten – Studien – Konzepte - Beratung (A 1 Dachgutachten, A 2 Machbarkeitsstudien, A 3 Zähler- und Messkonzepte, A 4 Steuerberatungen)

Modul B Hauselektrik (B 1 Messplätze, B 2 Zusammenlegung von Hausanschlüssen)

Modul C Stromspeicher (C 1 Kauf, C 2 Pacht/Leasing)

Wer wird gefördert?

Für das Modul C Stromspeicher

  • Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Eigentümer:innen oder sonstige Verfügungsberechtigte selbstgenutzter oder vermieteter Gebäude sind wie z. B.
    • Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern,
    • Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern,
    • Hausverwaltungen, die durch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) von selbstgenutzten oder vermieteten Gebäuden bevollmächtigt sind,
    • Eigentümerinnen und Eigentümer von Gewerbeeinheiten,
    • Wohnungsbaugenossenschaften sowie -gesellschaften von Mietwohnungen,
    • Vereine, Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen etwas für Wohn-, Alten und Pflegeheime,
    • Unternehmen der Immobilienwirtschaft.
  • Energiedienstleistungsunternehmen und Energieversorger, die Dächer zum Zweck der Errichtung einer Photovoltaikanlage pachten (Ein Nachweis dafür, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer zugestimmt hat, ist einzureichen.),
  • Anstalten öffentlichen Rechts. SolarPLUS 17 Von einer Förderung nach dieser Richtlinie ausgeschlossen sind Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde. Ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren darf bis zum Zeitpunkt der Antragsbewilligung nicht eröffnet worden sein. Dasselbe gilt für Antragstellende und – sofern sie juristische Personen sind – für Inhaber:innen juristischer Personen, die eine Vermögensauskunft gemäß § 802c Zivilprozessordnung (ZPO) oder § 284 Abgabeordnung (AO) abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind. Auf die weiteren beihilferechtlichen Voraussetzungen unter Ziff. 4 wird verwiesen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c i. V. m. Artikel 2 Nr. 18 AGVO (siehe 4 Europäisches Beihilferecht).

Förderkonditionen, Förderhöhe:

Modul C1 Kauf Stromspeicher

  • Investitionskosten für den Stromspeicher
  • Investitionskosten für das Energiemanagementsystem
  • Investitionskosten für Batteriewechselrichter bzw. zwei Drittel der Investitionskosten für Hybridwechselrichte,
  • Kosten für die Installation des Speichers, des Energiemanagementsystems und des Wechselrichters

Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern: 300 Euro je kWh maximal 15.000 €

Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern, kleine Unternehmen: 65% mittlere Unternehmen: 55% große Unternehmen: 45% maximal 30.000 €

Modul C2 Pacht / Leasing Stromspeicher

  • Förderung je Kilowattstunde Speicherkapazität des Speichers

300 Euro je kWh maximal 15.000 €

Laufzeit des Programms:

Gültig für alle Anträge, die bis zum 31.12.2023 bei der IBB Business Team GmbH eingehen.

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