BENE 2: Förderperiode 2021–2027
Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) 2 verfolgt das Ziel, zu einem grüneren, CO2-armen Europa durch die Förderung von sauberen Energien und einer fairen Energiewende, von grünen und blauen Investitionen und der Anpassung an den Klimawandel beizutragen. Die Vorhaben werden mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie des Landes Berlin gefördert.
Projektbezogene Zuwendungen und nicht rückzahlbare Zuschüsse
Das Förderprogramm konzentriert sich auf die folgenden sechs Förderschwerpunkte:
1: Energieeffizienz
Zur Steigerung der Energieeffizienz im Land Berlin werden Vorhaben gefördert, die zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen.
2: Umwelt- und Energiemanagementsysteme
Durch die Förderung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen sollen Umweltbelastungen gemindert und ein Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz geleistet werden
3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme
Das Land Berlin fördert Vorhaben rund um intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme im Einzelnen oder im Quartier.
4: Anpassung an den Klimawandel
Um sich an den Klimawandel anzupassen, unterstützt das Land Berlin Vorhaben, die zur Sicherung und Schaffung von klimatischen Entlastungsräumen beitragen oder den Ausbau der Stadt als „Schwammstadt“ voranbringen.
5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung
Das Land Berlin unterstützt Vorhaben zum Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld sowie zur Verringerung der Umweltverschmutzung.
6: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität
Durch die Attraktivitätssteigerung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) und die Förderung umweltfreundlicher Antriebssysteme soll eine nachhaltige städtische Mobilität in Berlin vorangebracht werden.
Antragsberechtigt sind:
Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Ausnahme solcher Personen, die selbständig ein Gewerbe oder ein Handwerk ausüben.
Diese Förderrichtlinie gilt ab dem Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin und läuft bis zum 30.06.2027 – inklusive sechs Monate Puffer für noch nicht entschiedene Anträge.
Wir beraten Sie gerne.