Industriestrompreis
Hohe Stromkosten erhöhen das Risiko der Abwanderung insbesondere von stromkostenintensiven Unternehmen und können von der Elektrifizierung der Produktionsprozesse abhalten. Der Industriestrompreis ist eine befristete Strompreisentlastung mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Hersteller zu stärken, Standortverlagerungen zu verhindern und damit Wertschöpfungs- sowie Beschäftigungsstrukturen in strategisch wichtigen Branchen zu sichern.
befristete Strompreisentlastung
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die über Abnahmestellen verfügen, die einem Wirtschaftszweig mit einem erheblichen Verlagerungsrisiko angehören (siehe KUEBLL-Liste ). Die Abnahmestelle muss sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Mit Erhalt der Billigkeitsleistung verpflichten sich die Unternehmen einen Beitrag zur Dekarbonisierung in Höhe von mindestens 50 % dieses Betrags zu leisten. Die Vorgabe zur Umsetzung solcher Investitionsmaßnahmen soll zur Senkung der Kosten des Stromsystems beitragen.
Anrechenbar ist grundsätzlich der gesamte Stromverbrauch, der an einer Abnahmestelle, die einem beihilfeberechtigten Wirtschaftszweig zuzuordnen ist, selbst verbraucht wird. Die Erzeugungsquelle und die Art des Bezugs sind nicht maßgeblich; es sind sowohl Eigenerzeugung als auch Fremdbezug anrechenbar.
Die Höhe der Billigkeitsleistung ergibt sich aus einer je Abrechnungsjahr fest vorgegebenen Preiskomponente (Differenzpreis im Abrechnungsjahr) sowie der Menge des anrechenbaren Stromverbrauchs. 50 % des anrechenbaren Stromverbrauchs ist beihilfefähig.
2026 - 2028
Der Antrag für den Industriestrompreis für das Abrechnungsjahr 2026 wird in 2027 rückwirkend gestellt.
Die Registrierung im Antragsportal sowie das Anlegen von Anträgen sind voraussichtlich ab Dezember 2026 möglich.
BMV Förderung von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt mit dieser neue Förderrichtlinie den Umstieg auf batterieelektrische Nutzfahrzeuge und fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge (e-Lkw), um den Straßengüterverkehr klima- und umweltverträglicher zu gestalten. Eine leistungsfähige Ladeinfrastruktur ist zentrale Voraussetzung für den Markthochlauf von e-Lkw und die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor. Neben der Ladeinfrastruktur sind auch der erforderliche Netzanschluss, Batteriespeicher und Ladelastmanagementsysteme förderfähig.
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist diejeweilige Kommune antragsberechtigt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung ermutigt.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt.
Es sollen über vier Jahre rund 1 Mrd. Euro bereitgestellt werden. Im ersten Aufruf sollen 200 Mio. ausgeschüttet werden.
Die Fördermaßnahmen sind in drei Kategorien aufgeteilt:
Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
ab 2026 über voraussichtlich 4 Jahre
Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau
Nicht rückzahlbare Zuschüsse
Antragsberechtigt sind, unabhängig von der gewählten Rechtsform, Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die landwirtschaftliche Primärproduktion betreiben.
Das Förderprogramm unterstützt landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe bei der Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Technologien und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur einzelbetrieblichen Energiewende in dieser Branche. Zudem ist die Integration von Stromspeichern in das betriebliche landwirtschaftliche Stromnetz eine ideale Möglichkeit, eine Absicherung gegen stark steigende Strompreise vorzunehmen.
Die Förderbereiche werden unterschieden in:
Es werden festgelegte Technologien gefördert, die zur Energie- und CO2-Einsparung führen. Eine Energieberatung ist nicht notwendig.
Unter den Einzelmaßnahmen werden Investitionen in bestimmte förderfähige Geräte, Maschinen und Anlagen unterschiedlicher Förderbereiche zusammengefasst.
Die Einzelmaßnahmen können umfassen:
Kleine Verbraucher im direkten Austausch:
Thermische Speicher
Energieeffizienzmaßnahmen bei Landmaschinen
Alternative Antriebssysteme für Landmaschinen
Der Unternehmensstandort (der auch die Förderung betrifft) muss in Deutschland liegen.
Förderfähige CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung sind:
Aktuell keine Befristung
Seit dem 01.10.2025 ist die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) durch das BMLEH beauftragte Bewilligungsbehörde für das Bundesprogramm zuständig.
Es wird darauf hingewiesen, dass es mit dem Projektträgerwechsel keine wesentlichen Änderungen bei der Umsetzung des Förderprogramms (Antragstellung, Abrechnungsverfahren etc.) gibt.
Das Programm wird zum 3. April 2026 pausiert.
Förderung von alternativen Antriebssystemen bei Landmaschinen
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer neuen Richtlinie des Zweckvermögens des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank durch langfristige Darlehen
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Lohnunternehmen sowie gewerbliche Maschinenringe.
Der Start der Förderung ist für 2026 geplant. Das genaue Datum für den Start der Antragstellung wird rechtzeitig auf der Homepage der Rentenbank bekannt gegeben.
Erneuerbare Energien – Standard
Kredit mit Tilgungszuschuss
Nicht förderfähig sind Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe.
Aktuell keine Befristung
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft
Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen. Im Modul 3 fördern KfW oder BAFA die Einrichtung oder Anwendung eines Energiemanagementsystems.
Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW) oder Investitionszuschuss (BAFA)
Nicht förderfähig für das Modul 3 (Energiemanagementsysteme) sind Landwirte.
Kredit
Investitionszuschuss
Aktuell keine Befristung
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG Kredit 261)
Kredit mit Tilgungszuschuss
Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren, um dauerhaft Energiekosten einzusparen und damit das Klima schützen.
Auswahl zwischen zwei Formen der Finanzierung:
1. Annuitätendarlehen: Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie in den ersten Jahren (tilgungsfreie Anlaufzeit) nur Zinsen – danach gleich hohe monatliche Annuitäten.
2. Endfälliges Darlehen: Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.
Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses:
Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus:
Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche:
Aktuell
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Nichtwohngebäude ( (BEG NWG Kredit 263)
Kredit mit Tilgungszuschuss
Umsetzung eines Teils der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" des BMWK und Unterstützung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlenstoffdioxid (CO2)- Emissionen in Deutschland.
Bau und Kauf eines neuen Effizienzgebäudes
Baubegleitung:
Nachhaltigkeitszertifizierung:
Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude
Baubegleitung:
Nachhaltigkeitszertifizierung:
Aktuell
Wir beraten Sie gerne.