Aktuelle Speicherförderungen
Deutschlandweit

Name des Programms:

Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

Art der Förderung:

Nicht rückzahlbare Zuschüsse

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind, unabhängig von der gewählten Rechtsform, Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die landwirtschaftliche Primärproduktion betreiben.

Förderziel/-zweck:

Das Förderprogramm unterstützt landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe bei der Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Technologien und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur einzelbetrieblichen Energiewende in dieser Branche. Zudem ist die Integration von Stromspeichern in das betriebliche landwirtschaftliche Stromnetz eine ideale Möglichkeit, eine Absicherung gegen stark steigende Strompreise vorzunehmen.

Die Förderbereiche werden unterschieden in:

  • Einzelmaßnahmen

  • CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung

Einzelmaßnahmen

Es werden festgelegte Technologien gefördert, die zur Energie- und CO2-Einsparung führen. Eine Energieberatung ist nicht notwendig.
Unter den Einzelmaßnahmen werden Investitionen in bestimmte förderfähige Geräte, Maschinen und Anlagen unterschiedlicher Förderbereiche zusammengefasst.

Die Einzelmaßnahmen können umfassen:

Kleine Verbraucher im direkten Austausch:

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Elektrisch angetriebene Pumpen
  • Ventilatoren
  • Energiespeicher und -effizienzmaßnahmen in Gebäuden und Anlagen:

Thermische Speicher

  • Energieschirme
  • Festinstallierte Mehrfachabdeckungen bei Gewächshäusern
  • Vorkühler in Milchkühlanlagen

Energieeffizienzmaßnahmen bei Landmaschinen

  • Reifendruckregelanlagen

Alternative Antriebssysteme für Landmaschinen

  • Direkte Elektrifizierung von Landmaschinen als Ersatz für Maschinen mit Verbrennungsmotor
  • Anschaffung oder Umrüstung von Landmaschinen zur Nutzung von Biokraftstoffen

Förderkonditionen:

Der Unternehmensstandort (der auch die Förderung betrifft) muss in Deutschland liegen.

Förderhöhe:

  • Die maximale Förderquote für investive Maßnahmen ist abhängig von der Katergorie und liegt derzeit zwischen 15 % (Kategorie A) und 30 % (Kategorie D), des Netto-Investitionsvolumens, sofern eine CO2-Minderung erzielt wird.
  • Die Höchstgrenze für die Förderung beträgt 600.000 € pro Unternehmen und Investitionsvorhaben.

CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung

Förderfähige CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung sind:

  • Kälteanlagen
  • Systeme zur Assimilationsbelichtung
  • Photovoltaikanlagen
  • Kleinwindanlagen
  • Elektrische Energiespeichersysteme
  • Wärmeerzeuger zur Umwandlung von Biomasse
  • Wärmepumpen
  • Wärmetauscher
  • Geothermische Anlagen
  • Maßnahmen zur Ab- und Fernwärmenutzung

Förderkonditionen:

  • Die Vorlage eines maßnahmenspezifischen CO2-Einsparkonzeptes (siehe Merkblatt)
  • Der Unternehmensstandort (der auch die Förderung betrifft) muss in Deutschland liegen

Förderhöhe:

  • Mindestinvestitionssumme = 12.000 €
  • Höchstsumme = 600.000 € pro Unternehmen und Investition
  • Gefördert werden ausschließlich die Netto-Ausgaben

Laufzeit des Programms:

Aktuell keine Befristung

Hinweis:

Seit dem 01.10.2025 ist die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) durch das BMLEH beauftragte Bewilligungsbehörde für das Bundesprogramm zuständig.
Es wird darauf hingewiesen, dass es mit dem Projektträgerwechsel keine wesentlichen Änderungen bei der Umsetzung des Förderprogramms (Antragstellung, Abrechnungsverfahren etc.) gibt.

Name des Programms:

Förderung von alternativen Antriebssystemen bei Landmaschinen

Was wird gefördert:

  • Gefördert wird der Kauf von batterieelektrisch angetriebenen Landmaschinen sowie Maschinen, die erneuerbare Biokraftstoffe nutzen.
  • Förderfähig ist ebenso der Erwerb von erforderlicher Lade- und Tankinfrastruktur („Hoftankstellen“).

Art der Förderung:

Die Förderung erfolgt im Rahmen einer neuen Richtlinie des Zweckvermögens des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank durch langfristige Darlehen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Lohnunternehmen sowie gewerbliche Maschinenringe.

Laufzeit des Programms

Der Start der Förderung ist für 2026 geplant. Das genaue Datum für den Start der Antragstellung wird rechtzeitig auf der Homepage der Rentenbank bekannt gegeben.

Weitere Informationen

Name des Programms:

Erneuerbare Energien – Standard

Förderziel/-zweck:

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Batteriespeichersystem einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.
  • Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren, zum Beispiel Stromspeicheranlagen (Power-to X-Technologien), Lastmanagement, Mess- und Steuerungssysteme, als Einzelmaßnahme oder Nachrüstung

Art der Förderung:

Kredit mit Tilgungszuschuss

Wer wird gefördert?

  • in- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe
  • Genossenschaften, Stiftungen und Vereine
  • Freiberufler
  • Landwirte

Nicht förderfähig sind Kommunen, kommunale Gebiets­körperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe.

Förderkonditionen, Förderhöhe:

  • bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben
  • bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
  • 100 % Auszahlung
  • abrufbar innerhalb von 12 Monaten nach Zusage wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage

Laufzeit des Programms, Budget:

Aktuell keine Befristung

Weitere Informationen

Name des Programms:

Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft

Förderziel/-zweck:

Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärme­effizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen. Im Modul 3 fördern KfW oder BAFA die Einrichtung oder Anwendung eines Energiemanagementsystems.

Art der Förderung:

Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW) oder Investitionszuschuss (BAFA)

Wer wird gefördert?

  • in- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren
  • kommunale Unternehmen
  • freiberuflich Tätige

Nicht förderfähig für das Modul 3 (Energiemanagementsysteme) sind Landwirte.

Förderkonditionen, Förderhöhe:

  • Schulungskosten sind inklusive
  • die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein

Kredit

  • bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben
  • bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten.
  • Laufzeit von minimal 2 bis zu 20 Jahren

Investitionszuschuss

  • maximale Förderung beträgt 10 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten

Laufzeit des Programms, Budget:

Aktuell keine Befristung

Weitere Informationen: KfW

Weitere Informationen: BAFA

Name des Programms:

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG Kredit 261)

Art der Förderung:

Kredit mit Tilgungszuschuss

Förderziel/-zweck:

Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren, um dauerhaft Energiekosten einzusparen und damit das Klima schützen.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen, zum Beispiel Eigen­tümer/innen und Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften, Mieter/innen und Ver­mieter/innen
  • Unternehmen, kommunale Unternehmen und freiberuflich Tätige
  • alle juristischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungs­bau­genossen­schaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • Kommunen, soziale Organisationen und Vereine
  • Contracting-Geber

Förderkonditionen, Förderhöhe:

Auswahl zwischen zwei Formen der Finanzierung:

1. Annuitätendarlehen: Beim Annuitäten­darlehen zahlen Sie in den ersten Jahren (tilgungs­freie Anlauf­zeit) nur Zinsen – danach gleich hohe monat­liche Annuitäten.

2. Endfälliges Darlehen: Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Lauf­zeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kredit­betrag in einer Summe zurück.

Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses:

  • maximaler Kreditbetrag für die Effizienz­haus-Stufe 40 mit Nachhaltig­keits-Klasse 120.000 Euro je Wohneinheit, davon erhalten Sie 5 % als Tilgungs­zuschuss, entspricht maximal 6.000 Euro
  • der Tilgungs­zuschuss reduziert Ihren zurück­zu­zahlenden Kredit­betrag und verkürzt die Lauf­zeit
  • Gutschrift des Tilgungs­zuschuss nach Abschluss des Vorhabens (Baraus­zahlung oder Über­weisung ist nicht möglich)
  • Baubegleitung für eine Effizienz­haus-Stufe 40 mit Nachhaltig­keits-Klasse wird mit einem zusätz­lichen Kredit­betrag und Tilgungs­zuschuss gefördert
  • Voraussetzung: Der Bau­antrag oder die Bau­anzeige des Wohn­gebäudes liegt zum Zeit­punkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück

Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus:

  • Höhe des Kreditbetrags abhängig von der Energie­effizient der sanierten Immo­bilie und Höhe der förderfähigen Kosten
  • bei Erreichen der Effizienz­haus-Stufe 85 oder besser, Kredit­betrag von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit
  • maximaler Kredit­betrag von 150.000 Euro je Wohn­einheit, nach Erreichen der Erneuerbare-Energien-Klasse
  • der Tilgungs­zuschuss reduziert das Darlehen und verkürzt die Lauf­zeit
  • maximaler Tilgungs­zuschuss 37.500 Euro je Wohneinheit
  • je besser die Effizienz­haus-Stufe der Immo­bilie nach der Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss

Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche:

  • Förderung entweder wie bei einer Sanierung oder einem Neubau- abhängig von der Art der Nichtwohnfläche

Laufzeit des Programms:

Aktuell

Name des Programms:

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Nichtwohngebäude ( (BEG NWG Kredit 263)

Art der Förderung:

Kredit mit Tilgungszuschuss

Förderziel/-zweck:

Umsetzung eines Teils der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" des BMWK und Unterstützung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlenstoffdioxid (CO2)- Emissionen in Deutschland.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen sowie Einzel­unternehmerinnen und Einzel­unternehmer
  • freiberuflich Tätige
  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • kommunale Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen und Kirchen
  • Geschäftsbanken, Genossen­schaftsbanken und Sparkassen
  • Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen an Nichtwohn­gebäuden erbringen

Förderkonditionen, Förderhöhe:

Bau und Kauf eines neuen Effizienzgebäudes

  • förderfähige Kosten/maximaler Kreditbetrag orientiren sich an der Nettofläche des Gebäudes
  • 2.000 Euro pro Quadratmeter Netto­grundfläche
  • maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben ( bei Erreichen der Effizienz­gebäude-Stufe 40 mit Nachhaltig­keits-Klasse )
  • davon 5 % als Tilgungszuschuss, entspricht maximal 500.000 Euro
  • Gutschrift des Tilgungszuschuss nach Abschluss des Vorhabens

Baubegleitung:

  • Förderung der Baubegleitung mit einem zusätzlichen Kredit­betrag und Tilgungs­zuschuss
  • Kreditbetrag kann um bis zu 10 Euro pro Quadrat­meter Netto­grundfläche aufgestockt werden
  • maximal 40.000 Euro pro Vorhaben, bei welchem die Effizienz­gebäude-Stufe 40 mit Nachhaltig­keits-Klasse erreicht wird
  • davon 50 % als Tilgungs­zuschuss, entspricht maximal 20.000 Euro

Nachhaltigkeitszertifizierung:

  • Förderung der Nachhaltigkeitszertifizierung für die Effizienzgebäude-Stufe 40 mit einem zusätzlichen Kredit­betrag
  • Höchst­beträge wie bei der Baubegleitung , davon ebenfalls 50 % als Tilgungs­zuschuss

Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude

  • Orientierung der förderfähigen Kosten/ maximaler Kreditbetrag an der Netto­grundfläche des Gebäudes
  • 2.000 Euro pro Quadrat­meter Netto­grundfläche, entspricht maximal 10 Mio. Euro
  • Voraussetzung: Erreichen einer Effizienzgebäude-Stufe
  • Tilgungszuschuss abhängig von der Effizienzgebäude-Stufe

Baubegleitung:

  • wird mit einem zusätzlichen Kredit­betrag und Tilgungs­zuschuss gefördert
  • Aufstockung des Kreditbetrags um bis zu 10 Euro pro Quadrat­meter Netto­grundfläche
  • maximal 40.000 Euro pro Vorhaben
  • davon 50 % als Tilgungs­zuschuss, entspricht bis zu 20.000 Euro
  • Voraussetzung: Erreichen einer neuen Effizienzgebäude-Stufe

Nachhaltigkeitszertifizierung:

  • wird mit einem zusätzlichen Kredit­betrag gefördert bei Erreichen einer Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse
  • gleichen Höchst­beträge wie bei der Baubegleitung, davon ebenfalls 50 % als Tilgungszuschuss

Laufzeit des Programms:

Aktuell

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