Erneuerbare Energieerzeugung und Abwärmenutzung (nach Richtlinie Teil A)
Zuschuss
Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau unterstützt Unternehmen aus Landwirtschaft und Gartenbau dabei in sparsamere klimafreundliche Technologien zu investieren. Zudem ist die Integration von Stromspeichern in das betriebliche landwirtschaftliche Stromnetz eine ideale Möglichkeit, eine Absicherung gegen stark steigende Strompreise vorzunehmen.
Investitionen in Anlagen zur Erzeugung, Bereitstellung und zum Bezug regenerativer Energien sowie von Abwärme für den betrieblichen Eigenbedarf sowie
bei Neubauten und neuen Anlagen sind förderfähig. Das Teil A richtet sich an landwirtschaftliche Kleinstunternehmen, Klein- und Mittelunternehmen (KMU) der Primärproduktion, die eine Beihilfe für Ihre Projekte beantragen möchten.
Es werden festgelegte Technologien gefördert, die zur Energie- und CO2-Einsparung führen. Eine Energieberatung ist nicht notwendig.
Unter den Einzelmaßnahmen werden Investitionen in bestimmte förderfähige Geräte, Maschinen und Anlagen unterschiedlicher Förderbereiche zusammengefasst.
Die förderfähigen Einzelmaßnahmen sind:
Zuschuss von bis zu maximal 900,00 Euro je jährlich eingesparter Tonne CO2 beziehungsweise maximal 40 Prozent des Netto-Investitionsvolumens.
HINWEIS:
Die Förderung einer vollständigen Energieberatung ist nicht mehr möglich. Aufgrund der Haushaltsfestlegung 2024 steht der für diesen Förderbereich vorgesehene Titel nur noch zur Ausfinanzierung bereits bewilligter Projekte zur Verfügbarkeit. In der Folge wird dieser Förderbereich nicht mehr weitergeführt. Energieberatungen können im Rahmen einer maßnahmenspezifischen Beratung nach Nummer 2.1.1 der Richtlinie Teil A durchgeführt und gemeinsam mit der/ den entsprechenden investiven Maßnahme(n) nach Nummer 3.2 gefördert werden.
Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur
Anteilfinanzierung. Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
2. August 2021 bis 31. Dezember 2024
Die vollständige Förderrichtlinie finden Sie hier.
Weitere Informationen: Homepage Klimafreundliche Nutzfahrzeuge
Erneuerbare Energien – Standard
Kredit mit Tilgungszuschuss
Nicht förderfähig sind Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe.
Aktuell keine Befristung
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft
Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen. Im Modul 3 fördern KfW oder BAFA die Einrichtung oder Anwendung eines Energiemanagementsystems.
Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW) oder Investitionszuschuss (BAFA)
Nicht förderfähig für das Modul 3 (Energiemanagementsysteme) sind Landwirte.
Kredit
Investitionszuschuss
Aktuell keine Befristung
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG Kredit 261)
Kredit mit Tilgungszuschuss
Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren, um dauerhaft Energiekosten einzusparen und damit das Klima schützen.
Auswahl zwischen zwei Formen der Finanzierung:
1. Annuitätendarlehen: Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie in den ersten Jahren (tilgungsfreie Anlaufzeit) nur Zinsen – danach gleich hohe monatliche Annuitäten.
2. Endfälliges Darlehen: Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.
Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses:
Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus:
Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche:
Aktuell
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Nichtwohngebäude ( (BEG NWG Kredit 263)
Kredit mit Tilgungszuschuss
Umsetzung eines Teils der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" des BMWK und Unterstützung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlenstoffdioxid (CO2)- Emissionen in Deutschland.
Bau und Kauf eines neuen Effizienzgebäudes
Baubegleitung:
Nachhaltigkeitszertifizierung:
Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude
Baubegleitung:
Nachhaltigkeitszertifizierung:
Aktuell
Wir beraten Sie gerne.