Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau
Nicht rückzahlbare Zuschüsse
Antragsberechtigt sind, unabhängig von der gewählten Rechtsform, Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die landwirtschaftliche Primärproduktion betreiben.
Das Förderprogramm unterstützt landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe bei der Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Technologien und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur einzelbetrieblichen Energiewende in dieser Branche. Zudem ist die Integration von Stromspeichern in das betriebliche landwirtschaftliche Stromnetz eine ideale Möglichkeit, eine Absicherung gegen stark steigende Strompreise vorzunehmen.
Die Förderbereiche werden unterschieden in:
Es werden festgelegte Technologien gefördert, die zur Energie- und CO2-Einsparung führen. Eine Energieberatung ist nicht notwendig.
Unter den Einzelmaßnahmen werden Investitionen in bestimmte förderfähige Geräte, Maschinen und Anlagen unterschiedlicher Förderbereiche zusammengefasst.
Die Einzelmaßnahmen können umfassen:
Kleine Verbraucher im direkten Austausch:
Thermische Speicher
Energieeffizienzmaßnahmen bei Landmaschinen
Alternative Antriebssysteme für Landmaschinen
Der Unternehmensstandort (der auch die Förderung betrifft) muss in Deutschland liegen.
Förderfähige CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung sind:
Aktuell keine Befristung
Seit dem 01.10.2025 ist die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) durch das BMLEH beauftragte Bewilligungsbehörde für das Bundesprogramm zuständig.
Es wird darauf hingewiesen, dass es mit dem Projektträgerwechsel keine wesentlichen Änderungen bei der Umsetzung des Förderprogramms (Antragstellung, Abrechnungsverfahren etc.) gibt.
Förderung von alternativen Antriebssystemen bei Landmaschinen
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer neuen Richtlinie des Zweckvermögens des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank durch langfristige Darlehen
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Lohnunternehmen sowie gewerbliche Maschinenringe.
Der Start der Förderung ist für 2026 geplant. Das genaue Datum für den Start der Antragstellung wird rechtzeitig auf der Homepage der Rentenbank bekannt gegeben.
Erneuerbare Energien – Standard
Kredit mit Tilgungszuschuss
Nicht förderfähig sind Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe.
Aktuell keine Befristung
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft
Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen. Im Modul 3 fördern KfW oder BAFA die Einrichtung oder Anwendung eines Energiemanagementsystems.
Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW) oder Investitionszuschuss (BAFA)
Nicht förderfähig für das Modul 3 (Energiemanagementsysteme) sind Landwirte.
Kredit
Investitionszuschuss
Aktuell keine Befristung
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG Kredit 261)
Kredit mit Tilgungszuschuss
Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren, um dauerhaft Energiekosten einzusparen und damit das Klima schützen.
Auswahl zwischen zwei Formen der Finanzierung:
1. Annuitätendarlehen: Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie in den ersten Jahren (tilgungsfreie Anlaufzeit) nur Zinsen – danach gleich hohe monatliche Annuitäten.
2. Endfälliges Darlehen: Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.
Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses:
Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus:
Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche:
Aktuell
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Nichtwohngebäude ( (BEG NWG Kredit 263)
Kredit mit Tilgungszuschuss
Umsetzung eines Teils der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" des BMWK und Unterstützung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlenstoffdioxid (CO2)- Emissionen in Deutschland.
Bau und Kauf eines neuen Effizienzgebäudes
Baubegleitung:
Nachhaltigkeitszertifizierung:
Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude
Baubegleitung:
Nachhaltigkeitszertifizierung:
Aktuell
Wir beraten Sie gerne.