BAFA Modul 3 Förderung
Bis zu 45 % Zuschuss mit TESVOLT Energiemanagementsystem

TESVOLT Energiemanagementsystem: noch profitabler mit BAFA-Förderung

Mit dem BAFA-Programm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW), Modul 3, unterstützt der Bund Unternehmen bei Investitionen in unter anderem Energiemanagement-Software.

Das TESVOLT Energy Management System (EMS) ist in der offiziellen BAFA-Liste förderfähiger Software aufgeführt.

Damit erfüllen TESVOLT Kunden eine zentrale Voraussetzung für die Antragstellung gemäß Modul 3.

Je nach Unternehmensgröße sind aktuell verschiedene Zuschüsse möglich. Bis zu 45 % der förderfähigen Investitionskosten können für kleine Unternehmen erstattet werden, bis zu 35 % für mittlere und bis zu 25 % für große Unternehmen – vorbehaltlich der individuellen Förderfähigkeit und der jeweils gültigen BAFA-Richtlinien.

Ihr Vorteil:

  • Reduzierte Investitionskosten durch staatliche Förderung und normkonforme Systemarchitektur
  • Verkürzte Amortisationszeiten für Projekte rund um Photovoltaik, Batteriespeicher, Wärme und E-Mobilität
  • Nachhaltige Senkung der Betriebskosten durch datenbasierte und bedarfsgerechte Energieoptimierung

Unternehmen, die von der BAFA-Förderung profitieren können

  • Kleine (bis 49 Mitarbeitende), mittlere (50–249 Mitarbeitende) und große Unternehmen (ab 250 Mitarbeitenden) aller Branchen mit Betriebsstätte in Deutschland
  • Industrie- und Produktionsbetriebe mit hohem Energieverbrauch
  • Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen, die ihre Energiekosten systematisch senken möchten
  • Logistik-, Kühl- und Rechenzentrumsbetriebe mit kontinuierlichem Strombedarf
  • Filialunternehmen und Handelsketten, die Energieverbräuche standortübergreifend analysieren und steuern möchten

Grundsätzlich ist die Förderung branchenoffen. Entscheidend ist, dass die technischen Voraussetzungen erfüllt und ein förderfähiges Energiemanagementsystem eingesetzt wird.

Wer in der Regel keine BAFA-Förderung beantragen kann

  • Privatpersonen
  • Unternehmen ohne Betriebsstätte in Deutschland
  • Organisationen ohne wirtschaftliche Tätigkeit (z. B. rein private Initiativen)
  • Projekte, die bereits begonnen wurden, bevor der Förderantrag gestellt wurde
  • Investitionen, die nicht der Energieeffizienz oder dem Energiemanagement dienen
  • Technologien oder Softwarelösungen, die nicht den BAFA-Förderkriterien entsprechen

Was aus dem TESVOLT-Angebot ist förderfähig?

  • TESVOLT Energy Manager Hardware
  • TESVOLT Energy Manager Lizenzkosten

Die Maßnahme muss eindeutig der Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz dienen

Was ist nicht förderfähig?

  • TESVOLT-Speicher
  • Lieferung des Gesamtsystems
  • Wechselrichter
  • sonstige Hardware & Services mit dem Kauf
  • Wartung, Updates, Lizenzverlängerungen

Die Maßnahmen dürfen nicht ohne klaren Effizienzbezug erfolgen und dürfen keine reinen Betriebs- oder Infrastrukturkosten darstellen.

TESVOLT Energy Management System – technisch überzeugend, förderfähig anerkannt

Das TESVOLT EMS:

  • ermöglicht die Einbindung von MSR-Hardware in eine gelistete Energiemanagement-Software,
  • ist ISO-50001-konform nach dem PDCA-Zyklus aufgebaut,
  • bildet den Zusammenhang zwischen Sensorik, Regelung und Energiemanagement im erforderlichen Systemkonzept nachvollziehbar ab,
  • ermöglicht Transparenz über Energieflüsse und Stromverbrauch in Echtzeit,
  • optimiert Eigenverbrauch, Lastmanagement und Speichernutzung

Damit entspricht das TESVOLT EMS den technischen Mindestanforderungen gemäß Modul 3 der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Erfahren Sie mehr über das TESVOLT Energiemanagement-System

Schritt-für-Schritt: So erhalten TESVOLT Kunden die Förderung

1. Projekt

Die Projektplanung erfolgt gemeinsam mit dem Fachpartner:

  • Welche Prozesse sollen optimiert werden?
  • Welche Messgrößen werden erfasst?
  • Welche Hardware wird integriert?
  • Wie wird das TESVOLT EMS eingebunden?

Bereits in dieser Phase sollten alle erforderlichen Unterlagen vorbereitet werden, z.B.:

  • Projektbeschreibung / Vorhaben
  • Systemkonzept (erste Version)
  • Angebote / Kostenschätzung
  • ggf. technische Daten & Sensorik-Konzept

2. Antrag bei BAFA

Die Antragstellung muss VOR Vorhabensbeginn erfolgen.

  • Der Förderantrag wird vor dem Projektstart gestellt.
  • Grundlage: Angebot / Rechnung (Software / Umsetzung)
  • Maßnahmen dürfen erst nach Antragstellung beauftragt werden.

❗ Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung

Die Umsetzung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids starten.
Als „Umsetzung“ gilt bereits:

  • Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen
  • Contracting
  • Bürgschaften

Was muss konkret eingereicht werden?

  • Kostenangebot
  • Mess, Steuer- & Regelungskonzept (inkl. Datenerfassungsplan & Wirkplan)
  • ggf. Stückliste der zu fördernden Aktoren & Sensoren
  • ggf. De-minimis-Erklärung (falls Förderung nach De-minimis-VO)
  • ggf. Erklärung zum Contractingvorhaben (wenn Contracting geplant)
  • ggf. Vollmacht (wenn Formular durch bevollmächtigte Person ausgefüllt)

Die detallierte Liste finden Sie im Merkblatt zum Förderprogramm unter "Weitere Informationen und Antragstellung" hier.

Vertragsanforderungen (MÜSSEN in Verträgen stehen):

  1. Der Vertrag tritt erst mit BAFA-Bewilligung in Kraft.
  2. Der Vertrag wird nichtig bei Ablehnung der Förderung.

Antragstellung: BAFA-Formular

3. Bewilligung 

Nach Antrag:

  • Prüfung durch BAFA
  • Erhalt des Zuwendungsbescheids

Erst jetzt darf umgesetzt werden.

Fristen & Pflichten ab diesem Zeitpunkt:

  • Änderungen mit Einfluss auf die Förderhöhe sind innerhalb von 1 Monat zu melden.
  • Die Umsetzung ist innerhalb von 36 Monaten abzuschließen.

4. Umsetzung & Inbetriebnahme

Nach der Bewilligung erfolgt:

  • die Installation der Hardware,
  • die Integration in das TESVOLT Energiemanagementsystem,
  • sowie die Dokumentation der Energiekennzahlen.

5. Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Inbetriebnahme eingereicht werden.

Einzureichen sind:

  1. Verwendungsnachweisformular,
  2. Fachunternehmererklärung vom Installationsunternehmen,
  3. Erklärung, dass nicht gegen Kumulierungsverbot verstoßen wird,
  4. Kostennachweis für Erwerb, Installation & Planung in tabellarischer Übersicht inkl. Rechnungen (ggf. abzüglich Steuern & Skonti),
  5. Tabelle: inkl. Listung nach Art der Ausgabe, Grund, Tag, Empfänger & Einzelbetrag jeder Zahlung,
  6. alle Rechnungen zwingend inkl. folgender Informationen:
  • förderfähige Kosten
  • erbrachte Arbeitsleistung bzw. gelieferte Technik
  • Standort der Installation
  • Zahlungsempfänger, Grund & Tag der Zahlung, Zahlungsnachweis, Verwendungszweck für Gegenstände
  • eindeutiges Zuordnungsmerkmal zu dem Projekt (bspw. Projektnummer)

Allgemein gilt für alle Rechnungen:

  • sie sind aufbewahrungspflichtig
  • müssen zwingend in deutscher Sprache vorliegen

Mehr Informationen dazu hier.

6. Auszahlung

  • Der Kunde zahlt zunächst selbst
  • Die BAFA prüft den Verwendungsnachweis
  • Erst danach erfolgt die Auszahlung des Zuschusses

Wichtiger Hinweis:

Je nach Projekt können weitere Investitionskosten gefördert werden, die nicht in Zusammenhang mit TESVOLT-Komponenten stehen.

So bspw. Hardware-Komponenten, wie Sensoren und Datenlogger, oder auch Schulungen. Bei Fragen hierzu stellen Sie diese gerne direkt vor der Einreichung des Antrags: BAFA- Kontaktformular

Alle zusätzlichen Informationen finden Sie hier: BAFA - Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

FAQ: BAFA Modul 3 Förderung für den TESVOLT Energy Manager

Ab wann gilt die Förderung?

Ab sofort.
Alle Kunden, die initial einen TESVOLT Energy Manager erwerben, können ab sofort die Förderung bei der BAFA beantragen. Seit dem 01.05.2026 beinhalten Angebot & Rechnung explizite Hinweise für förderfähige Artikel. Lassen Sie sich ggf. ein aktualisiertes Angebot zukommen, da zuvor ausgestellte Dokumente diese nicht beinhalten und die BAFA diese ggf. nicht anerkennt.
Beachten Sie obige Hinweise zur Antragstellung (bspw. muss die Antragstellung für die Förderung vor Umsetzung der geplanten Maßnahmen erfolgen).

Kunden, die vor dem 01.05.2026 einen TESVOLT Energy Manager erworben haben, sind leider nicht förderfähig (entscheidend ist das Datum auf der Rechnung).

Wo gilt die Förderung?

In ganz Deutschland, der Inbetriebnahme-Standort muss innerhalb Deutschlands sein.

Was ist alles von der Förderung abgedeckt?

TESVOLT Energy Manager Hardware + Lizenzgebühr + Inbetriebnahme-Kosten für den TESVOLT Energy Manager (insofern diese vom Installateur separat auf der Rechnung ausgewiesen werden)

NICHT: TESVOLT-Speicher, Wechselrichter, etc.

In welcher Höhe wird gefördert?

Je nach Unternehmensgröße zwischen 25% - 45%.

Ist eine nachträgliche Umstellung auf den TESVOLT Energy Manager ebenso förderfähig?

Es kommt darauf an.
Wenn das Unternehmen von einem zuvor nicht gelisteten förderfähigen EMS auf den TESVOLT Energy Manager wechselt: ja.
Sollte zuvor bereits ein förderfähiges EMS in Anwendung gewesen sein, dann kann für den Wechsel zum TESVOLT Energy Manager keine Förderung beantragt werden.
Die Liste förderfähiger EMS der Bafa lässt sich hier finden: Website der BAFA

Ist eine nachträgliche Umstellung von der früheren Basic-Version auf eine Pro-Version ebenso förderfähig?

Nein, leider nicht.

Sind Sie interessiert?

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