Mit dem BAFA-Programm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW), Modul 3, unterstützt der Bund Unternehmen bei Investitionen in unter anderem Energiemanagement-Software.
Das TESVOLT Energy Management System (EMS) ist in der offiziellen BAFA-Liste förderfähiger Software aufgeführt.
Damit erfüllen TESVOLT Kunden eine zentrale Voraussetzung für die Antragstellung gemäß Modul 3.
Je nach Unternehmensgröße sind aktuell verschiedene Zuschüsse möglich. Bis zu 45 % der förderfähigen Investitionskosten können für kleine Unternehmen erstattet werden, bis zu 35 % für mittlere und bis zu 25 % für große Unternehmen – vorbehaltlich der individuellen Förderfähigkeit und der jeweils gültigen BAFA-Richtlinien.


Grundsätzlich ist die Förderung branchenoffen. Entscheidend ist, dass die technischen Voraussetzungen erfüllt und ein förderfähiges Energiemanagementsystem eingesetzt wird.
Das TESVOLT EMS:
Damit entspricht das TESVOLT EMS den technischen Mindestanforderungen gemäß Modul 3 der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft


Die Projektplanung erfolgt gemeinsam mit dem Fachpartner:
Bereits in dieser Phase sollten alle erforderlichen Unterlagen vorbereitet werden, z.B.:
Die Antragstellung muss VOR Vorhabensbeginn erfolgen.
❗ Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung
Die Umsetzung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids starten.
Als „Umsetzung“ gilt bereits:
Was muss konkret eingereicht werden?
Die detallierte Liste finden Sie im Merkblatt zum Förderprogramm unter "Weitere Informationen und Antragstellung" hier.
Vertragsanforderungen (MÜSSEN in Verträgen stehen):
Antragstellung: BAFA-Formular
Nach Antrag:
Erst jetzt darf umgesetzt werden.
Fristen & Pflichten ab diesem Zeitpunkt:
Nach der Bewilligung erfolgt:
Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Inbetriebnahme eingereicht werden.
Einzureichen sind:
Allgemein gilt für alle Rechnungen:
Mehr Informationen dazu hier.
Je nach Projekt können weitere Investitionskosten gefördert werden, die nicht in Zusammenhang mit TESVOLT-Komponenten stehen.
So bspw. Hardware-Komponenten, wie Sensoren und Datenlogger, oder auch Schulungen. Bei Fragen hierzu stellen Sie diese gerne direkt vor der Einreichung des Antrags: BAFA- Kontaktformular
Alle zusätzlichen Informationen finden Sie hier: BAFA - Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Ab sofort.
Alle Kunden, die initial einen TESVOLT Energy Manager erwerben, können ab sofort die Förderung bei der BAFA beantragen. Seit dem 01.05.2026 beinhalten Angebot & Rechnung explizite Hinweise für förderfähige Artikel. Lassen Sie sich ggf. ein aktualisiertes Angebot zukommen, da zuvor ausgestellte Dokumente diese nicht beinhalten und die BAFA diese ggf. nicht anerkennt.
Beachten Sie obige Hinweise zur Antragstellung (bspw. muss die Antragstellung für die Förderung vor Umsetzung der geplanten Maßnahmen erfolgen).
Kunden, die vor dem 01.05.2026 einen TESVOLT Energy Manager erworben haben, sind leider nicht förderfähig (entscheidend ist das Datum auf der Rechnung).
In ganz Deutschland, der Inbetriebnahme-Standort muss innerhalb Deutschlands sein.
TESVOLT Energy Manager Hardware + Lizenzgebühr + Inbetriebnahme-Kosten für den TESVOLT Energy Manager (insofern diese vom Installateur separat auf der Rechnung ausgewiesen werden)
NICHT: TESVOLT-Speicher, Wechselrichter, etc.
Je nach Unternehmensgröße zwischen 25% - 45%.
Es kommt darauf an.
Wenn das Unternehmen von einem zuvor nicht gelisteten förderfähigen EMS auf den TESVOLT Energy Manager wechselt: ja.
Sollte zuvor bereits ein förderfähiges EMS in Anwendung gewesen sein, dann kann für den Wechsel zum TESVOLT Energy Manager keine Förderung beantragt werden.
Die Liste förderfähiger EMS der Bafa lässt sich hier finden: Website der BAFA
Nein, leider nicht.
Fragen zur BAFA-Förderung oder auf der Suche nach einem Installateur? Wir helfen Ihnen weiter.