Halbinselbetrieb bedeutet, Strom kann aus dem Netz bezogen, aber nicht ins Netz eingespeist werden. Das kann dann erforderlich sein, wenn eine Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien in ihrer Leistung so weit ausgebaut werden soll, dass ihre Einspeisungsleistung das regionale Netz überlasten würde. Netzbetreiber können den Bau einer solchen Erweiterung blockieren, es sei denn, der Eigentümer kann garantieren, dass seine Anlage niemals Strom ins öffentliche Netz einspeist. Dies ist die beste Alternative denn ein kostenintensiver Netzanschlussausbau ist meist keine wirtschaftliche Option.
Ein Anlagenbetreiber kann also z.B. mit dem TS-I HV 80 und TESVOLT Energy Manager im Halbinsel-Betrieb arbeiten und dadurch beliebig leistungsstarke PV- oder Windenergie-Anlagen installieren. Das TESVOLT Speichersystem sorgt mit zweifacher Schutzschaltung dafür, dass niemals Strom aus den Erzeugungsmodulen ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann.
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Das öffentliche Stromnetz soll vor Überlastung geschützt werden, die entstehen würde, wenn Strom aus leistungsstarken PV- oder Windanlagen eingespeist wird. Abhängig von der Kapazität der lokalen Netzinfrastruktur dürfen deshalb Anlagen bestimmter Leistungsklassen nicht installiert werden, sofern nicht sichergestellt ist, dass die Erzeugungsanlage niemals in das Netz einspeisen kann. Dies gewährleistet z.B. das TS-I HV 80 System mit dem TESVOLT Energy Manager und einer entsprechenden Planung.
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