Die Direktvermarkter-Schnittstelle ermöglicht, dass der Anlagenbetreiber seinen Strom über einen Vermarkter anbieten kann. Das ist gegenüber der Vergütung durch Einspeisung deutlich lukrativer und ab 100 kW z.B. in Deutschland Pflicht.
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Der TESVOLT Energy Manager kann mit der Fernsteuereinheit des virtuellen Kraftwerks kommunizieren. An die Schnittstelle dieses Kraftwerks werden alle relevanten Daten in Echtzeit übermittelt. So kann dieses als Vermarkter agieren und z.B. auch die Leistung abregeln.
Bei der Direktvermarktung wird der Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen nicht mehr über die Einspeisevergütung vergütet, sondern durch einen Direktvermarkter an der Strombörse vermarktet. Hierdurch können attraktive Mehrerlöse erzielt werden. Für Neuanlagen, die eine installierte Leistung von 100 kW oder mehr aufweisen und nach dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden, ist die Direktvermarktung sogar in Deutschland verpflichtend.
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